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Internationale Gliederung des Amateurfunk

Die internationale Gliederung des Amateurfunks basiert auf einer Struktur aus weltweiten Regulierungsbehörden und internationalen Verbänden. Sie teilt sich primär in die gesetzliche Verwaltung durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) und die organisatorische Vertretung durch die International Amateur Radio Union (IARU) sowie deren weltweite Regionen auf.

1. Gesetzliche Organisation: ITU (International Telecommunication Union)

Als Organisation der Vereinten Nationen regelt die ITU die weltweite Frequenznutzung und teilt die Welt in drei geografische Regionen ein:

  • Region 1: Europa, Afrika, der Nahe Osten, die GUS-Staaten und die Mongolei.
  • Region 2: Nord- und Südamerika sowie angrenzende ozeanische Inseln.
  • Region 3: Asien, Australien, der Pazifischer Raum und die Philippinen.

Rufzeichen und Präfixe: Die ITU teilt den Ländern weltweit eindeutige Präfixe zu (z.B. DL oder DA-DR für Deutschland, OE für Österreich, HB für die Schweiz). Anhand dieses Präfixes ist jede Amateurfunkstation weltweit eindeutig identifizierbar.

2. Vertretung der Funkamateure: IARU (International Amateur Radio Union)

Die IARU ist der internationale Dachverband aller nationalen Amateurfunkverbände. Ihre Struktur spiegelt die ITU-Regionen wider:

  • IARU Region 1: Vertritt die Interessen der Verbände in Europa, Afrika und dem Nahen Osten (u.a. vertreten durch den DARC für Deutschland, den ÖVSV für Österreich und die USKA für die Schweiz).
  • IARU Region 2: Koordiniert den Verband in Nord-, Mittel- und Südamerika.
  • IARU Region 3: Zuständig für die Region Asien und den Pazifik.

3. Frequenzmanagement und Bandpläne

Um den weltweiten Betrieb störungsfrei zu koordinieren, erarbeitet die IARU international abgestimmte Bandpläne. Diese weisen bestimmten Frequenzbereichen die nutzbaren Sendearten (wie Morsetelegraphie (CW), Sprechfunk (SSB, FM), Satellitenfunk oder digitale Betriebsarten) zu.

Die Einhaltung ist zwar eine Empfehlung, wird aber durch die nationalen Gesetze (in Deutschland etwa durch die Bundesnetzagentur) in nationale Frequenznutzungspläne gegossen und durchgesetzt.

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